Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Lieferbedingungen
Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2) Angebot, Auftragsannahme und Lieferpflicht
Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen der Bestätigung. Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Annahme erfolgt entweder innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt wie Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen (z. B. Lieferverzug des Vorlieferanten), soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
Der Anspruch auf Lieferung oder Schadensersatz entfällt, sofern bestimmte Modelle infolge Betriebseinschränkungen, Produktänderungen, Produktwechsel oder ähnlichen Gründen nicht mehr hergestellt werden. Bei geringfügigen Modelländerungen bleibt der Besteller zur Abnahme der Ware verpflichtet.
3) Lieferzeit
Die in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Nach Ablauf des Liefertermins ist eine angemessene Nachfrist zu setzen, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt.
Haben wir die Terminüberschreitung nicht zu vertreten, sind wir berechtigt, später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme verspätet gelieferter Ware gilt die Lieferung als frist- und ordnungsgemäß angenommen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
4) Preisstellung
Unsere in der Einkaufspreisliste genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in der gesetzlichen Höhe berechnet.
Fakturiert werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise in EURO, sofern nicht hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, frei Haus des Bestellers bzw. frei deutscher Grenze, falls der Besteller seinen Sitz im Ausland hat.
5) Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird 5 % Skonto gewährt, sofern nicht abweichende Konditionen vereinbart sind. Teilsendungen unterliegen den gleichen Zahlungsbedingungen.
Skonto wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind.
Kommt der Besteller in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (am Tage der Fälligkeit) sowie entstandene gerichtliche und/oder außergerichtliche Kosten des Mahnverfahrens berechnet.
Bei Zahlungsverzug können wir die Liefergegenstände entweder zurücknehmen und abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über Pfandverkäufe freihändig für Rechnung und Gefahr des Bestellers bestmöglich verwerten oder nur zur Sicherstellung übernehmen, ohne dass dadurch der Besteller von der Pflicht zur Vertragserfüllung, insbesondere der sofortigen Bezahlung der nicht beglichenen Forderung, befreit wird.
6) Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung oder Teillieferung auf den Besteller über, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn Versendungskosten oder Anfuhr von uns übernommen wurden. Nur auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner übrigen Rechte entgegenzunehmen.
Bei Warenannahme ist die Ware sorgfältig vom Besteller auf Mängel zu prüfen. Sichtbare Mängel, auch Schäden an der Verpackung, die auf Beschädigungen der Ware schließen lassen, sind sofort zu bezeichnen und zu rügen. Eine Warenannahme unter Vorbehalt ist insoweit ausgeschlossen.
Der Spediteur ist im Übrigen angewiesen, seinerseits eine Prüfung der Ware auf sichtbare Schäden an der Ware selbst oder an der Verpackung vorzunehmen und eine entsprechende schriftliche Bestätigung zu vermerken.
7) Gewährleistung
Bei von uns zu vertretenden Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Besteller hat von ihm beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und diese nach Vereinbarung mit uns ordnungsgemäß verpackt auf eigene Kosten zurückzusenden. Wir werden die Annahme von beanstandeter Ware verweigern, wenn dieses ohne vorherige Rücksprache erfolgt ist.
8) Beschaffenheit der Waren
Das Verwendungsrisiko hinsichtlich der gekauften Produkte liegt beim Besteller. Eine gewerbliche Nutzung oder der Weiterverkauf zu gewerblichen Zwecken ist uns in der Bestellung mitzuteilen.
9) Annahmeverzug
Nimmt der Besteller frist- und ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht an, bleibt er verpflichtet, den Kaufpreis in den vereinbarten Fälligkeiten zu zahlen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, den entstehenden Verzugsschaden, wie doppelte Anlieferung und Zwischeneinlagerung zu zahlen. Unbeschadet der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 30 ?/m³ Ware zu zahlen.
10) Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt sowie auch der verlängerte Eigentumsvorbehalt sichern alle Forderungen für gelieferte Waren.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen weiterzuveräußern:
Die Befugnis des Käufers, Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Bestellers Insolvenzantrag gestellt wird.
Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner mit vollständiger Adresse mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware sind sofort schriftlich anzuzeigen. Der Pfandgläubiger ist von dem Eigentumsvorbehalt schriftlich zu unterrichten.
Der Besteller ist verpflichtet, uns bei Zahlungseinstellung eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware und der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschrift zu übersenden. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu verwahren.
Zur Sicherung der Kaufpreisansprüche aus früheren Lieferungen, aus dem gegenwärtigen Geschäft sowie aus künftigen Lieferungen übereignet der Besteller zusätzlich die gesamte von uns stammende, in den Geschäftsräumen des Bestellers und in dessen Lagern befindliche, bezahlte und unbezahlte Ware, an uns. Der Besteller hat die Ware sorgfältig wie eigene Ware zu verwahren und sie nur insoweit weiterzuveräußern, als gesichert ist, dass der abgetretene Erlös aus der Weiterveräußerung uns zufließt.
Wir sind jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, falls der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Der Besteller ist verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
Wir sind verpflichtet, die nach vorstehenden Bestimmungen vereinbarten Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.
11) Toleranzen
Geringfügige Toleranzen der in den Katalogen angegebenen Maße und Farben sind zulässig. Das betrifft insbesondere fertigungstechnisch bedingte Differenzen. Modelländerungen in Maßen und Ausführungen sowie technische Verbesserungen behalten wir uns im Interesse eines ständig aktuellen Angebotes vor. Solche Änderungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
12) Angebots- und Verkaufsunterlagen
Angebots- und Verkaufsunterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen anderen Lieferanten weder unterbreitet noch sonst irgendwie zugänglich gemacht werden. Das überlassene Material ist nach erfolgter Aufforderung kostenlos zurückzugeben. Die in den Katalogen und Preislisten angegebenen Erläuterungen, Hinweise und Vorbehalte gelten als Bestandteile unserer AGB.
13) Verpackungen
Bei den von uns benutzten Verpackungen handelt es sich ausschließlich um Transportverpackungen, nicht um Verkaufsverpackungen im Sinne der VerpackV.
14) Datenspeicherung
Wir betreiben eine EDV-Anlage, in der die verschiedensten Daten aus Geschäftsvorgängen gespeichert werden. Soweit hier personenbezogene Daten gespeichert werden, nimmt der Besteller hiervon gemäß § 26 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Kenntnis.
15) Gerichtsstand/ Rechtswahl
Gerichtsstand ist am Sitz unserer Gesellschaft. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Stand 03/2011